Organisation

Unsere aktiven Mitglieder haben die Möglichkeit, in der Crew auf der SCHAARHÖRN zu fahren und sich an der Schiffspflege zu beteiligen. Dies ist nicht von etwaigen Vorkenntnissen abhängig.

Welche Voraussetzung muss die Crew erfüllen?

Auf unseren Fahrten müssen einige Positionen mit Inhabern von amtlichen Berechtigungen besetzt sein. Daneben gibt es zusätzlich viele Einsatzmöglichkeiten, für die keine amtlichen Voraussetzungen bestehen, zum Beispiel Heizer, Decksleute, Kombüsenhilfe, Koch oder Betreuung der Gäste. Wer es genau wissen will, kann sich unter [Einsatzmöglichkeiten] informieren. Wir bemühen uns, Mitglieder mit Vorkenntnissen möglichst schnell passgenau einzusetzen (Brücke, Deck, Maschine, Kessel, Kombüse, Gästebetreuung).

 

Für die Besatzung ist der Genuß von Alkohol oder anderen Rauschmitteln vor und während der Fahrt aus Sicherheitsgründen verboten. Aus gleichem Grund dürfen an Bord keine Spirituosen mitgebracht oder getrunken werden, weder von unseren Fahrgästen, noch von unserer Besatzung. Das hindert uns natürlich nicht, nach der Fahrt zusammen noch etwas zu trinken und gelegentlich auch zu essen.

Und die Schiffspflege?

Wer Zeit hat kann an jedem Mittwoch auf SCHAARHöRN mitmachen. Da wird gestrichen, Messing geputzt, repariert, aufgearbeitet, sauber gemacht, Fahrten vorbereitet usw., usw.. Deshalb ist SCHAARHÖRN so gut in Schuss.

Wann können Sie dabei sein?

Für die Fahrsaison fragen wir die aktiven Mitglieder ab, an welchen Tagen sie für Fahrten zur Verfügung stehen können. Danach machen wir die Einteilung der Crew für die Tage, an denen SCHAARHÖRN dann tatsächlich fährt. Das sind etwa 60 Tage im Jahr. Sie erfahren spätestens etwa drei Wochen vor einem Einsatz, wer dazu eingeteilt ist. Nach den Wünschen der Mitglieder und nach den Möglichkeiten kann eine Einteilung zur Crew auch für mehrtägige Fahrten erfolgen, zum Beispiel nach Kiel oder Flensburg.

 

SCHAARHÖRN kann nur fahren, wenn die Crew vollzählig ist. Deshalb verlassen wir uns darauf, dass jeder Einzelne der eingeteilten Besatzung pünktlich und zuverlässig seinen Dienst antritt. Wer zum Beispiel durch Krankheit oder berufliche Belange kurzfristig ausfällt, muss dies baldmöglichst mitteilen, damit wir für Ersatz sorgen können.

Und was bekommen Sie dafür?

Die Mitarbeit an der und um die SCHAARHÖRN ist ehrenamtlich. Es gibt keinerlei materielle Entschädigung, jedoch werden abgesprochene Auslagen ersetzt. Aktive Mitglieder erhalten die Arbeitskleidung leihweise gestellt. Auf Poloshirt, Sweatshirt, Regenjacke und Seglerweste erheben wir ein Pfand von 15 Euro, die bei Rückgabe erstattet werden. Kost und Logis an Bord sind frei. Das Logis kann aber auch schon mal, wenn die Kojen knapp sind, aus einem Schlafplatz auf einer gepolsterten Bank bestehen.